Heiz- und Nebenkostenabrechnungen

Wir erstellen Ihnen Ihre verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung.
Dies beinhaltet die Erfassung und Abrechnung von Energie und Wasser und bei Bedarf auch gerne Ihre komplette Nebenkostenkostenabrechnung.

Zuverlässige Erfassungsgeräte sind bei der Heizkostenerfassung und bei der Ermittlung des Wasserverbrauchs ebenso die Grundvoraussetzung für eine korrekte Heizkostenabrechnung sowie die Erstellung Ihrer Abrechnung. Schauen Sie sich unsere Produktangebote hierzu einfach an.

Wir haben für jede Liegenschaft eine individuelle Lösung.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.

Warum wird eine Heizkostenabrechnung erstellt

Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung eines vermieteten Gebäudes oder einer Eigentümergemeinschaft und umfasst die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasserlieferung entstehen. In Deutschland ist die Heizkostenabrechnung durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt.

Die Heizkostenabrechnung beginnt mit der Aufstellung aller Heizkosten, die in der Heizperiode angefallen sind. Dabei muss die Heizperiode in der Regel ein Jahr umfassen, aber nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. So bietet sich als Abrechnungsstichtag beispielsweise der Abrechnungsstichtag des Gaslieferanten an.

Die erste Position der Heizkostenaufstellung ist die Zusammenstellung der Energielieferungen. Dabei werden die einzelnen Lieferungen mit Datum, Menge und Preis aufgelistet. Bei Energieträgern, die gelagert werden können, z. B. Öl oder Kohle, wird außerdem der Anfangsbestand zu Beginn der Heizperiode hinzugezählt und der Restbestand zum Ende der Heizperiode abgezogen. Bei Energieträgern, die nicht gelagert werden können, z. B. Gas, muss darauf geachtet werden, dass die Lieferungen periodengerecht berechnet werden.

Das ist am einfachsten, wenn der Lieferant zum gleichen Stichtag abrechnet, zu dem die Heizkostenabrechnung erfolgt. Ansonsten muss der Gaszähler am Stichtag abgelesen werden, um den Gasverbrauch in der Abrechnungsperiode bestimmen zu können.

Zu den weiteren Positionen der Heizkostenaufstellung zählen die Kosten der Bedienung, Wartung und Reinigung der Anlage und des Heizungsraums, die Schornsteinfegerkosten, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung und gegebenenfalls die Kosten für die Miete oder eine andere Art der Gebrauchsüberlassung von Erfassungsgeräten oder Messgeräten (Heizkostenverteiler, Wärmezähler, Warmwasserzähler).